Hüttengebühren
Der Hauptausschuss des OeAV hat mit Wirkung 01.03.2004 die nachstehenden neuen Obergrenzen für Hüttengebühren
beschlossen:
1. Nächtigungsgebühren
Mitgliedergebühren
AV-Mitglieder und Gleichgestellte erhalten
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| auf Hütten der | der Kategorie I | mind. 50%, |
| auf Hütten der | der Kategorie II | mind. 30%, |
| und auf Hütten der | der Kategorie III | mind. 10% Ermäßigung. |
Jedoch gelten folgende Obergrenzen für Mitglieder:
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| Kategorie I | Kategorie II | Kategorie III |
| Zimmerlager / Bett | € 12,00 | € 17,00 | € 22,00 |
| Matratzenlager | € 9,00 | € 12,00 | € 16,00 |
| Notlager | € 4,00 |
Nichtmitgliedergebühren
Die Höhe der Nächtigungsgebühren ür Nichtmitglieder wird nach oben nicht begrenzt, sie
muss aber mindestens das 2-fache der jeweiligen Mitgliedergebühr betragen. Bei Ausschöpfung der
höchstmöglichen Mitgliedergebühren (siehe oben) ergeben sich somit folgende Mindestgebühren für
Nichtmitglieder:
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| Zimmerlager / Bett | € 24,00 |
| Matratzenlager | € 18,00 |
| Notlager | € 9,00 |
Jugendgebühr
Für Mitglieder der Beitragskategorien Kinder, Jugendliche, Junioren sowie InhaberInnen eines
gültigen Jugendleiter-/Jugendführer-Ausweises des AV) gelten folgende Gebühren:
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| Matratzenlager | € 4,00 |
| Notlager | € 2,00 |
Alle Kinder unter 6 Jahren nächtigen kostenlos.
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Es wird in das Ermessen der hüttenbesitzenden Sektion gestellt, jugendlichen Nicht-mitgliedern bis zum vollendeten
18.Lebensjahr, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet oder Teilnehmer einer geführten Gruppe von mindestens zehn
Personen sind und der Gruppenführer einen gültigen Jugendführerausweis vorweist, eine Ermäßigung der Nichtmitgliedergebühr,
jedoch nicht unter dem Satz der Mitgliedergebühr einzuräumen.
2. Tagesgebühren
Umweltbeitrag | € 0,50 |
| (einschl. Rettungsbeitrag € 0,07 | € 0,07) |
Der Umweltbeitrag kann von allen Besuchern ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (Mitglieder und
Nichtmitglieder) erhoben werden, die nicht in der Hütte übernachten. Er kann in die Preise eingerechnet
werden.
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3. Sonstige Gebühren
Rettungsbeitrag | € 0,07 |
Den Rettungsbeitrag haben alle Hüttenbesucher zu entrichten. Er kann in die Preise eingerechnet
werden.
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Gebühren für alle nächtigenden Hüttenbesucher
| Gepäckversicherung | € 0,01 |
| Heizungsgebühren für Zimmerlager | € 2,50 |
| Heizungsgebühren für Matratzenlager | € 1,80 |
4. Bergsteigerverpflegung
(nur für Mitglieder und Gleichgestellte)
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| 1 Lt. Teewasser (mit bis zu 2 Tassen) | € 2,00 |
| 1/2 Lt. alkoholfreies Getränk | € 2,00 |
| Bergsteigeressen | € 6,90 |
| Geschirrbeistellung an Selbstversorger | € 0,70 |
Referat für Hütten und Wege
Februar 2004
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Oesterreichischer Alpenverein, Wilhelm-Greil-Straße 15, A-6010 Innsbruck Tel.: +43 512 59547, Fax: +43 512 575528 E-Mail
Gerhard Nesvadba, nessy EDV-Dienstleistungen
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