Hüttengebühren

Der Hauptausschuss des OeAV hat mit Wirkung 01.03.2004 die nachstehenden neuen Obergrenzen für Hüttengebühren beschlossen:

1. Nächtigungsgebühren


Mitgliedergebühren

AV-Mitglieder und Gleichgestellte erhalten
auf Hütten derder Kategorie Imind. 50%,
auf Hütten derder Kategorie IImind. 30%,
und auf Hütten derder Kategorie IIImind. 10% Ermäßigung.

Jedoch gelten folgende Obergrenzen für Mitglieder:

Kategorie IKategorie IIKategorie III
Zimmerlager / Bett€ 12,00€ 17,00€ 22,00
Matratzenlager€ 9,00€ 12,00€ 16,00
Notlager€ 4,00


Nichtmitgliedergebühren

Die Höhe der Nächtigungsgebühren ür Nichtmitglieder wird nach oben nicht begrenzt, sie muss aber mindestens das 2-fache der jeweiligen Mitgliedergebühr betragen. Bei Ausschöpfung der höchstmöglichen Mitgliedergebühren (siehe oben) ergeben sich somit folgende Mindestgebühren für Nichtmitglieder:

Zimmerlager / Bett€ 24,00
Matratzenlager€ 18,00
Notlager€ 9,00


Jugendgebühr

Für Mitglieder der Beitragskategorien Kinder, Jugendliche, Junioren sowie InhaberInnen eines gültigen Jugendleiter-/Jugendführer-Ausweises des AV) gelten folgende Gebühren:

Matratzenlager€ 4,00
Notlager€ 2,00
Alle Kinder unter 6 Jahren nächtigen kostenlos.

Es wird in das Ermessen der hüttenbesitzenden Sektion gestellt, jugendlichen Nicht-mitgliedern bis zum vollendeten 18.Lebensjahr, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet oder Teilnehmer einer geführten Gruppe von mindestens zehn Personen sind und der Gruppenführer einen gültigen Jugendführerausweis vorweist, eine Ermäßigung der Nichtmitgliedergebühr, jedoch nicht unter dem Satz der Mitgliedergebühr einzuräumen.


2. Tagesgebühren


Umweltbeitrag

€ 0,50
(einschl. Rettungsbeitrag € 0,07€ 0,07)

Der Umweltbeitrag kann von allen Besuchern ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (Mitglieder und Nichtmitglieder) erhoben werden, die nicht in der Hütte übernachten. Er kann in die Preise eingerechnet werden.


3. Sonstige Gebühren


Rettungsbeitrag

€ 0,07
Den Rettungsbeitrag haben alle Hüttenbesucher zu entrichten. Er kann in die Preise eingerechnet werden.

Gebühren für alle nächtigenden Hüttenbesucher

Gepäckversicherung€ 0,01
Heizungsgebühren für Zimmerlager€ 2,50
Heizungsgebühren für Matratzenlager€ 1,80


4. Bergsteigerverpflegung

(nur für Mitglieder und Gleichgestellte)

1 Lt. Teewasser (mit bis zu 2 Tassen)€ 2,00
1/2 Lt. alkoholfreies Getränk€ 2,00
Bergsteigeressen€ 6,90
Geschirrbeistellung an Selbstversorger€ 0,70


Referat für Hütten und Wege
Februar 2004

Oesterreichischer Alpenverein, Wilhelm-Greil-Straße 15, A-6010 Innsbruck
Tel.: +43 512 59547, Fax: +43 512 575528
E-Mail




Gerhard Nesvadba, nessy EDV-Dienstleistungen